Eine Grundforderung der
bürgerlichen Aufklärung ist die nach der Trennung von Kirche und
Staat! Warum?
Die traurige
Menschheitsgeschichte beweist eindringlich, dass eine
Verquickung von Staatsmacht und Kirche unweigerlich zu einer
verderblichen Symbiose führt: Der Staat verwendet die von ihm
privilegierte Kirche als moralisches Mäntelchen zur Rechtfertigung
seiner Gewaltpolitik, von Rüstung und Krieg, und die Kirche wird mit
ihren ethisch / religiösen Ansprüchen unglaubhaft, weil sie sich
zur ethisch-moralischen Rechtfertigung staatlicher Gewaltpolitik
opportunistisch missbrauchen lässt, weil ihr sonst
wirtschaftlich/finanzielle Privilegien staatlicherseits nicht mehr
zugestanden würden.
Das
Christentum, das einst mit der Weihnachtsbotschaft allen „Frieden
auf Erden und allen Menschen ein Wohlgefallen“ versprach, hat
diesen humanistischen Anspruch seit der Liaison mit Kaiser Konstantin
verraten, was die vielen Religions- und Kreuzzüge, die Inquisition,
die Judenverfolgung, die Hugenottenkriege, der Dreißigjährige Krieg
und viele andere Gewaltverbrechen eindringlich beweisen, denen
Hunderte Millionen unschuldiger Menschen auf grausame Weise zum Opfer
fielen.
Deshalb
ist auch im Grundgesetz der Bundesrepublik die Trennung von Kirche
und Staat gesetzlich festgeschrieben. Doch wie sieht die Wirklichkeit
aus?
Hier
ein Auszug aus Prof. Dr. Johannes Heinrichs' epochalem Werk
"Revolution der Demokratie“, das bewusst auf geschickte Weise
unterdrückt bzw. diffamiert wird. Als aufrechter Christ, aber
Kirchenfeind schreibt er:
„Ein
subtiler religiöser Fundamentalismus besteht überall da, wo die
moderne Differenzierung von religiöser und staatlich/rechtlicher
Gemeinschaft noch nicht konsequent durchgeführt wurde. Solange dies
nicht der Fall ist, kann es freies politisches, kulturelles noch
religiöses Leben nicht geben.
Kaum
zu überblicken ist die Abhängigkeit, ja Entstellung von Politik und
Kultur via Einheitsparteien, Medienproporz usw., von den
über-privilegierten Kirchen, die außer ihrer rechtlichen und
finanziellen Privilegierung (staatlicher Religionsunterricht und
eigene konfessionelle Fakultäten an den staatlichen Hochschulen) und
außer dem zugestandenen Steuererhebungsrecht zusätzlich erhebliche,
traditionsbedingte Zuwendungen erhalten, z. B. staatliche Vergütung
der Bischöfe und eines Großteils der Geistlichen, alte
Staatsleistungen für die einstige "Säkularisation" von
Kirchengütern unter Napoleon. Die bundesweiten Ausgaben für die
Militärseelsorge weist Horst Hermann am Beispiel eines einzigen
Bundeslandes konkret nach: Allein das Land Nordrhein-Westfalen zahlt
der katholischen Kirche aufgrund seiner "ererbten"
Verpflichtungen jährlich die stattliche Summe von 350 Millionen
Mark. Darüber hinaus erlässt das Land der Kirche Steuern, Gebühren
und Abgaben in geschätzter Höhe von jährlich 150 Millionen Mark.
Und nochmals, weil es so unglaublich klingt: Die halbe Milliarde
stammt nicht aus Kirchensteuern, sondern aus den normalen
Steuermitteln des Staates. Sie wird von Katholiken wie Protestanten,
von Gläubigen wie Ungläubigen aufgebracht. Ohne es zu wissen hat
jeder nordrhein-westfälische Steuerzahlern im Jahre 1987
mitfinanziert: 7,8 Millionen an "Donationen für Erzdiözisen
und Diözisen, den Unterhalt für fünf katholische Bischöfe und
ihre Domherren; 25 Millionen DM für die von etwa 200 Dozenten der
Theologie an staatlichen Universitäten und die entsprechenden
Investitions- und Verbrauchsmittel, 292 Millionen DM für die
Gehälter der Religionslehrer an den Schulen des Landes, die
Arbeitsmittel- und Raumkosten nicht eingerechnet. Über diese
Zahlungen hinaus werden die Kirchen auch indirekt mitfinanziert.“
Wenn
auch Sie die strikte Trennung von Kirche und Staat wollen, wie sie im
Grundgesetz festgeschrieben ist, dann empfehle ich Ihnen, Mitglieder
der Deutschen Freidenker
zu werden,
die
tolerant gegenüber Gläubigen sind, aber konsequent die Trennung von
Kirche und Staat fordern.
Alle
positiven weltanschaulichen und religiösen Vereinigungen müssen
gleich behandelt werden. Diese Gerechtigkeit durchzusetzen bedarf es
wahrer VOLKSSOUVRERÄNITÄT, nämlich Selbstbestimmung der
Volksmehrheit, die es bis jetzt nicht gibt.
Günter
Rahm, Quedlinburg
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