Sonntag, 22. April 2012

Sind Kirche und Staat getrennt?


Eine Grundforderung der bürgerlichen Aufklärung ist die nach der Trennung von Kirche und Staat! Warum?
Die traurige Menschheitsgeschichte beweist eindringlich, dass eine Verquickung von Staatsmacht und Kirche unweigerlich zu einer verderblichen Symbiose führt: Der Staat verwendet die von ihm privilegierte Kirche als moralisches Mäntelchen zur Rechtfertigung seiner Gewaltpolitik, von Rüstung und Krieg, und die Kirche wird mit ihren ethisch / religiösen Ansprüchen unglaubhaft, weil sie sich zur ethisch-moralischen Rechtfertigung staatlicher Gewaltpolitik opportunistisch missbrauchen lässt, weil ihr sonst wirtschaftlich/finanzielle Privilegien staatlicherseits nicht mehr zugestanden würden.
Das Christentum, das einst mit der Weihnachtsbotschaft allen „Frieden auf Erden und allen Menschen ein Wohlgefallen“ versprach, hat diesen humanistischen Anspruch seit der Liaison mit Kaiser Konstantin verraten, was die vielen Religions- und Kreuzzüge, die Inquisition, die Judenverfolgung, die Hugenottenkriege, der Dreißigjährige Krieg und viele andere Gewaltverbrechen eindringlich beweisen, denen Hunderte Millionen unschuldiger Menschen auf grausame Weise zum Opfer fielen.
Deshalb ist auch im Grundgesetz der Bundesrepublik die Trennung von Kirche und Staat gesetzlich festgeschrieben. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus?
Hier ein Auszug aus Prof. Dr. Johannes Heinrichs' epochalem Werk "Revolution der Demokratie“, das bewusst auf geschickte Weise unterdrückt bzw. diffamiert wird. Als aufrechter Christ, aber Kirchenfeind schreibt er:
Ein subtiler religiöser Fundamentalismus besteht überall da, wo die moderne Differenzierung von religiöser und staatlich/rechtlicher Gemeinschaft noch nicht konsequent durchgeführt wurde. Solange dies nicht der Fall ist, kann es freies politisches, kulturelles noch religiöses Leben nicht geben.
Kaum zu überblicken ist die Abhängigkeit, ja Entstellung von Politik und Kultur via Einheitsparteien, Medienproporz usw., von den über-privilegierten Kirchen, die außer ihrer rechtlichen und finanziellen Privilegierung (staatlicher Religionsunterricht und eigene konfessionelle Fakultäten an den staatlichen Hochschulen) und außer dem zugestandenen Steuererhebungsrecht zusätzlich erhebliche, traditionsbedingte Zuwendungen erhalten, z. B. staatliche Vergütung der Bischöfe und eines Großteils der Geistlichen, alte Staatsleistungen für die einstige "Säkularisation" von Kirchengütern unter Napoleon. Die bundesweiten Ausgaben für die Militärseelsorge weist Horst Hermann am Beispiel eines einzigen Bundeslandes konkret nach: Allein das Land Nordrhein-Westfalen zahlt der katholischen Kirche aufgrund seiner "ererbten" Verpflichtungen jährlich die stattliche Summe von 350 Millionen Mark. Darüber hinaus erlässt das Land der Kirche Steuern, Gebühren und Abgaben in geschätzter Höhe von jährlich 150 Millionen Mark. Und nochmals, weil es so unglaublich klingt: Die halbe Milliarde stammt nicht aus Kirchensteuern, sondern aus den normalen Steuermitteln des Staates. Sie wird von Katholiken wie Protestanten, von Gläubigen wie Ungläubigen aufgebracht. Ohne es zu wissen hat jeder nordrhein-westfälische Steuerzahlern im Jahre 1987 mitfinanziert: 7,8 Millionen an "Donationen für Erzdiözisen und Diözisen, den Unterhalt für fünf katholische Bischöfe und ihre Domherren; 25 Millionen DM für die von etwa 200 Dozenten der Theologie an staatlichen Universitäten und die entsprechenden Investitions- und Verbrauchsmittel, 292 Millionen DM für die Gehälter der Religionslehrer an den Schulen des Landes, die Arbeitsmittel- und Raumkosten nicht eingerechnet. Über diese Zahlungen hinaus werden die Kirchen auch indirekt mitfinanziert.“
Wenn auch Sie die strikte Trennung von Kirche und Staat wollen, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, dann empfehle ich Ihnen, Mitglieder der Deutschen Freidenker zu werden,
die tolerant gegenüber Gläubigen sind, aber konsequent die Trennung von Kirche und Staat fordern.
Alle positiven weltanschaulichen und religiösen Vereinigungen müssen gleich behandelt werden. Diese Gerechtigkeit durchzusetzen bedarf es wahrer VOLKSSOUVRERÄNITÄT, nämlich Selbstbestimmung der Volksmehrheit, die es bis jetzt nicht gibt.
Günter Rahm, Quedlinburg

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